Grundversorger gemäß EnWG § 36

(2) Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.“
(§ 36 Energiewirtschaftsgesetz Abs. 2, Satz 2)

Der Grundversorger im Gas- und Stromversorgungsnetz des Netzgebietes der Stadtwerke Pasewalk GmbH wurde zum Stichtag 01.07.2021 ermittelt und ist vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 der nachfolgend aufgeführte Strom- und Gaslieferant:

Stadtwerke Pasewalk GmbH
An den Stadtwerken 2
17309 Pasewalk

Kontaktinformationen

Kundencenter der Stadtwerke Pasewalk GmbH
Am Markt 8
17309 Pasewalk

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
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03973/ 2054 - 407

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